Kontakt

Vereinssitz
Am Evangelischen Friedhof 1
52428 Jülich
Fax: 02461 9756-22
diakonieverein@diakonie-juelich.de

Ansprechpartnerin:
Ursula Hensen, Vorsitzende
Tel.: 02461 975621
hensen@diakonie-juelich.de

Carmen Sawo, Verwaltung
Tel.: 02461 975613
sawo@diakonie-juelich.de

BETREUUNGEN GEM. BETREUUNGSGESETZ

Zweigstelle Erkelenz
Südpromenade 25
41812 Erkelenz
Tel.: 20431 786193

Ansprechpartner*innen:
Norbert Scheufen
Dipl.-Sozialpädagoge
Tel.: 02431 946520
scheufen@diakonie-juelich.de

Melanie Kornblum,
Dipl.-Sozialpädagogin/-arbeiterin
Tel.: 02431 782490, Fax: 02431 786193
kornblum@diakonie-juelich.de

Martina Paulußen, Dipl.-Sozialarbeiterin
Tel.: 02431 3115
paulussen@diakonie-juelich.de

EHRENAMTLICHE BETREUUNGSFÜHRUNG

Kreis Heinsberg: Gewinnung, Schulung, Beratung,
Begleitung ehrenamtlicher Betreuer

Zweigstelle Erkelenz
Südpromenade 25
41812 Erkelenz
Fax: 02431 786193

Ansprechpartner:
Norbert Scheufen
Dipl.-Sozialpädagoge
Tel.: 02431 946520
scheufen@diakonie-juelich.de
Termine nach Vereinbarung

Betreuungen gemäß Betreuungsgesetz

zum Kontakt

Grundlagen der gesetzlichen Betreuungsarbeit in unserem Betreuungsverein:

Das zum 01.01.1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz (BtG) regelt die Ablösung der Entmündigung von Menschen durch einen an ihre Seite gestellten gesetzlichen Betreuer. Die Voraussetzungen für die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung sind in § 1814 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wie folgt festgelegt:

„Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Berater.“

Das oberste Ziel der gesetzlichen Betreuung ist es, betreuten Menschen ein selbstbestimmtes Leben unter Achtung seiner Grundrechte zu ermöglichen.

Der Diakonieverein Düren-Jülich-Heinsberg e.V. nimmt mit drei hauptamtlichen Mitarbeitenden folgende Aufgaben zur Umsetzung des Betreuungsrechtes im Kreis Heinsberg wahr:


1. Das Angebot der Führung von gesetzlichen Betreuungen.

Diese rechtliche Vertretung, die der Sicherung des Lebensrahmens der Betreuten dient, kann folgende Aufgabenkreise umfassen:

  • Vermögenssorge
  • Gesundheitsfürsorge
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Heimangelegenheiten
  • Geltendmachung sozialrechtlicher Ansprüche gegenüber Behörden und Leistungsträgern
  • Aufenthaltsbestimmung


Das Betreuungsrecht sieht den Vorrang von ehrenamtlichen Betreuungen vor!



2.  Der Betreuungsverein stellt das Angebot der Stärkung des Ehrenamtes über die Gewinnung, Information, Beratung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuer/innen, die eine Haftpflichtversicherung über den Betreuungsverein erhalten, bereit.

Für Menschen die sich ehrenamtlich engagieren und eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen möchten, bieten wir Leistungen durch fachlich qualifizierte Mitarbeitende an.

  • Gezielte Einführungsveranstaltungen zum Betreuungsrecht und zur Führung einer Betreuung
  • Regelmäßige Sprechstunden mit dem Angebot zu Einzelgesprächen,  Fallberatungen und praktischen Arbeitshilfen (Erläuterung von Bescheiden, Jahresberichte, etc.)
  • Themenbezogene Fortbildungsveranstaltungen


3. Angesichts der Überalterung der Gesellschaft und der damit einhergehenden Zunahme an dementiellen Erkrankungen und sonstigen altersbedingten Beeinträchtigungen zeichnet sich ein erhöhter Bedarf an ehrenamtlichen Betreuungen und Vorsorgevollmachten ab.

Der Betreuungsverein berät zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen und wird darüber auch betreuungsvermeidend tätig.

Angebote der Informationen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung gibt es über:

  • Telefonische Einzelkontakte zum Thema
  • Informationsveranstaltungen zum Thema
  • Einzelberatung
  • Bereitstellung von Informationsmaterialien zum Thema

Veranstaltungskalender

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