Diakonieverein

Führung von Betreuungen gem. Betreuungsgesetz im Kreis Heinsberg sowie Gewinnung und Begleitung ehrenamtlicher Betreuer*innen gem. Betreuungsgesetz (Querschnittsaufgaben) ist gemäß der derzeit aktuellen Satzung vom 24.11.2004 Zweck und Aufgabe des Diakonievereins Düren-Jülich-Heinsberg e.V.

Seit in Kraft treten des Betreuungsgesetzes am 01.01.1992 führt der Diakonieverein nach diesem Gesetz rechtliche Betreuungen. Derzeit werden von drei Fachkräften (2 Teilzeitkräfte /1 Vollzeitkraft) 101 rechtliche Betreuungen geführt.

Darüber hinaus nimmt der Diakonieverein mit seinen Fachkräften die Gewinnung, Schulung, Begleitung und Beratung ehrenamtlicher gesetzlicher Betreuer wahr. Dies geschieht teils im Verbund mit anderen in der Wohlfahrtspflege tätigen Betreuungsvereinen. Im Jahr 2021 konnten so ca. 20 ehrenamtliche Betreuer*innen und/oder an Betreuung interessierte Personen im Bereich des Kirchenkreises Jülich angesprochen, informiert und begleitet werden.

  • Die Mitarbeitenden des Vereines informieren ebenfalls zu Fragen der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
  • Insgesamt leistet der Diakonieverein damit einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung und Förderung von bürgerschaftlichem Engagement im Kirchenkreis Jülich.

 

 

BESUCHEN SIE UNS