Kreisdiakonieausschuss
Dem Kreisdiakonieausschuss (KDA) gehören der Synodalbeauftragte für Diakonie an (personenidentisch mit Superintendent Jens Sannig), der zugleich den Vorsitz führt, die übrigen Mitglieder des Diakonie-Vorstandes, die Geschäftsführung des Diakonischen Werkes sowie Mitglieder der gemeindlichen Diakonieausschüsse.
Der KDA wird einmal jährlich zusammengerufen. Seine Hauptaufgabe ist die Beratung der Grundsatzfragen der Diakonie, die Vernetzung der Arbeitsbereiche sowie die Förderung der Gemeindeeigenen Diakonie.